3. April 2020:
Der VEP Pirna 2030 aus dem Jahr 2015 enthält grundsätzliche Aussagen zur Neuausrichtung des Stadtbusverkehrs in der Stadt. Diese werden im Rahmen der Konzepterstellung geprüft, konkretisiert und/oder modifiziert. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollen diese Grundaussagen als eine Basis für den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt dienen. Schreiben Sie uns hierzu Ihre Meinung und nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Im Busverkehr soll entsprechend VEP Pirna 2030 das in nachfolgender Tabelle zusammengefasste Mindestangebot auf den Relationen zwischen den einzelnen Stadtvierteln und der Innenstadt bzw. dem ZOB sichergestellt werden.
Tab. 1: Mindestangebotsqualität zwischen Stadtviertel und Innenstadt bzw. ZOB
Montags bis freitags soll auf den genannten Relationen maximal ein Umstieg erforderlich sein und die die angestrebte Beförderungszeit soll maximal 30 Minuten betragen.
Im zukünftigen Liniennetz ist die Steigerung der Bedeutung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) als Haupt-Verknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn, Regional- und Stadtverkehr sowie zwischen den Stadtverkehrsbussen vorgesehen. Gleichzeitig muss die Herstellung der Fußwege-Direktverbindung zwischen ZOB und Bahnhof Pirna erfolgen.
Der Fahrplan des Stadtbusverkehres soll so gestaltet werden, dass ein Anschluss am ZOB/Bahnhof innerhalb einer Übergangszeit von fünf bis zehn Minuten zwischen Bus und Bahn und innerhalb einer attraktiven Übergangszeit zwischen den Stadtbuslinien gewährleistet ist.
Der Vorschlag entsprechend VEP Pirna 2030 sieht folgende sechs Buslinien vor:
Tab. 2: Vorschlag zur Linienführung der zukünftigen Stadtbuslinien entsprechend VEP Pirna 2030
Das im VEP Pirna 2030 vorgeschlagene Gesamt-Liniennetz ist in nachfolgendem Bild schematisch dargestellt.
Bild 1: Linienführung entsprechend Vorschlag VEP Pirna 2030
Zur Beseitigung von räumlichen und/oder zeitlichen Erschließungslücken wird der Einsatz flexibler Bedienformen geprüft, wobei unterschiedliche Angebotsformen sowohl betrieblich als auch wirtschaftlich bewertet werden.
Neben der Herstellung der Barrierefreiheit soll auch die generelle Ausstattung der Haltestellen geprüft werden und hierzu stadtweit einheitlicher Standard erreicht werden. Dazu werden drei Kategorien festgelegt, welche die Bedeutung der jeweiligen Haltestelle für den ÖPNV (gemessen am Fahrgastaufkommen) dokumentieren. Die Haltestellen-Kategorien und die dazugehörigen Ausstattungsmerkmale sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tab. 3: Qualitätsanforderungen an Haltestellen entsprechend ihrer Bedeutung
Im gesamten Stadtbusliniennetz sollen die Möglichkeiten u.a. zur Einrichtung von Busbevorrechtigungen an den Lichtsignalanlagen geprüft werden, um attraktivere Reisezeiten zu realisieren und die Fahrplanstabilität zu erhöhen.